Die kurze Antwort

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU AI Act. Eine sichtbare Kennzeichnung ist jedoch nicht pauschal für jedes KI-generierte oder KI-bearbeitete Bild, Video oder jeden Text vorgeschrieben. Entscheidend sind die Rolle des Unternehmens, die Art des Systems, der konkrete Inhalt und seine Verwendung. Daneben gibt es technische Pflichten zur maschinenlesbaren Markierung, die sich vor allem an Anbieter generativer KI-Systeme richten.

Anbieter und Betreiber: Wer ist wofür verantwortlich?

Der AI Act unterscheidet insbesondere zwischen Anbietern, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen auf den Markt bringen, und Betreibern, die ein KI-System beruflich oder geschäftlich unter eigener Verantwortung einsetzen. Ein Unternehmen kann je nach Tätigkeit unterschiedliche Rollen einnehmen. Die konkrete Rolle bestimmt, welche Transparenzpflicht greift.

Pflichten für Anbieter von KI-Systemen

Pflichten für Unternehmen, die KI einsetzen

Für Betreiber sieht Art. 50 insbesondere folgende Informations- und Kennzeichnungspflichten vor:

Wann ist kein sichtbares KI-Label vorgeschrieben?

Aus Art. 50 folgt keine allgemeine Pflicht, jeden KI-unterstützten Text oder jedes mit KI bearbeitete Bild sichtbar zu kennzeichnen. Ein gewöhnlicher Unternehmenstext fällt beispielsweise nicht allein deshalb unter die sichtbare Kennzeichnungspflicht, weil bei einem Entwurf KI verwendet wurde. Ebenso ist nicht jedes KI-Bild automatisch ein Deepfake. Andere gesetzliche Vorgaben, vertragliche Anforderungen oder freiwillige Transparenzstandards können dennoch eine Kennzeichnung sinnvoll oder erforderlich machen.

Übergangsregelung für ältere KI-Systeme

Art. 50 gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die bereits vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, besteht bei der technischen Markierungs- und Erkennungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen nach den Hinweisen der Europäischen Kommission nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Wie VIFormista mit KI-Inhalten umgeht

VIFormista kennzeichnet KI-generierte und KI-bearbeitete Bildinhalte auf der eigenen Website grundsätzlich freiwillig mit Hinweisen wie „AI GENERATED“ oder „AI MODIFIED“. Diese Transparenzpraxis geht je nach Inhalt über die gesetzlich erforderliche sichtbare Kennzeichnung hinaus und darf nicht mit einer pauschalen gesetzlichen Pflicht gleichgesetzt werden.

Prüfliste für Unternehmen

Einen allgemeinen Überblick über Risikostufen, Fristen und weitere Pflichten finden Sie im Beitrag EU AI Act 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen.

Offizielle Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall empfehlen wir die Einbindung qualifizierter Fachpersonen.

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